Die barrierefreie Wohnpolitik in NRW war bereits auf einem guten Wege, den nun die aktuelle Landesregierung mit ihrem Änderungsgesetz verwässert hat und so nicht nur das selbst bestimmte Wohnen für viele Menschen erschwert: Auch im öffentlichen Raum sorgt das Schwarz-Gelbe Änderungsgesetz für Diskriminierung und mangelnde Möglichkeiten der Teilhabe. Denn der barrierefrei Zugang auch zu Arztpraxen, zu Therapie- und Gesundheitszentren ist grundlegend für die freie Arztwahl und berührt damit ein Grundrecht mobilitätseingeschränkter Menschen.
Zukunftsfähig wird die Landesbauordnung nur mit einer verbindliche Regelung der Barrierefreiheit, wie die steigende Nachfrage nach barrierefreien Räumen zeigt. Josef Neumann betont: „Barrierefreiheit ist – aus gutem Grund – Bestandteil in der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich fordere die Landesregierung auf, sie nun endlich in der Landesbauordnung verbindlich zu regeln.“