Es bleibt beispielsweise offen, wie die zukünftige Versorgung im ländlichen Raum aussieht, wie die soziale Infrastruktur einer Region in die Planung mit einbezogen wird und welche Standorteffekte in bestimmten Regionen zu erwarten sind. Auch die notwendigen Maßnahmen in Sachen Digitalisierung bleiben beim Gesetzesentwurf ebenso unberücksichtigt wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versorgungsstruktur. Eine Einbeziehung dieser Parameter ist jedoch wichtig, um die Versorgungssicherheit zukünftig zu gewährleisten. Die Pandemie hat gezeigt, dass Fragen der Überkapazität anders bewertet werden müssen. Wir sehen gerade, wie schnell Kapazitäten erschöpft sind – und wie wichtig eine verlässliche Planung ist.
Eine gute Krankenhausversorgung muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und darf nicht auf Kosten der Beschäftigten geschehen. Grundlegende Probleme der Krankenhausfinanzierung werden durch dieses Gesetz weder gelöst noch angestoßen. Auch die nachhaltige Sicherstellung der Kinder- und Jugendmedizin, Geriatrie, Pneumologie sowie der Rehabilitationsbereich bleiben weiter ungeklärt.
Als SPD-Fraktion bleiben wir bei unserer klaren Haltung gegen den derzeitigen Gesetzesentwurf. Zurecht hatten die meisten Sachverständigen bei der Anhörung darauf hingewiesen, dass der Plan viel zu früh kommt und die Krankenhausstruktur in NRW nicht mitten in der Pandemie umgeworfen werden kann.“