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Fortsetzung der Vollversammlung vom 24.09.2023

Details

Datum:
24. November
Zeit:
18:00 bis 20:00
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Veranstaltungsort

Ebbtron – Coworking Spaces
Dunkelnberger Straße 39
42697 Solingen,

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Tagesordnung
für die Fortsetzung der Vollversammlung vom 24.09.2023 ‚
am 24.11.2023

  1. Eröffnung und Begrüßung zur Fortsetzung der Vollversammlung vom 24.09.2023
  2. Bestätigungen
    1. Bestätigung der Mitglieder des Präsidiums
    2. Bestätigung der Mitglieder der Mandatsprüfungs- und zweier Zählkommissionen
    3. Bestätigung der Antragskommission
  1. Grußworte
  2. Bericht der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
  3. Wahl von drei Revisorinnen/Revisoren
  4. Wahl der UB-Schiedskommission
    1. Wahl der/des Vorsitzenden
    2. Wahl von zwei stv. Vorsitzenden
    3. Wahl von vier Beisitzer*innen
  1. Delegiertenwahlen
    1. Wahl einer / eines Delegierten und von Ersatzdelegierten zum Bundesparteitag (08. – 10.12.2023 in Berlin)
    2. Wahl von drei Delegierten und von Ersatzdelegierten für den Landesparteitag
    3. Wahl einer / eines Delegierten und von Ersatzdelegierten für den Landesparteirat
    4. Wahl von zwei Delegierten und von Ersatzdelegierten für die Regionalkonferenz
    5. Wahl einer / eines Delegierten und von Ersatzdelegierten für den Regionalausschuss
  1. Berichte
    1. der Ratsfraktion
    2. der Abgeordneten
  1. Antragsberatung
  2. Verschiedenes

 

Mit „Ebbtron“ ist es uns gelungen, einen sehr attraktiven Veranstaltungsort zu finden, der ein Stück weit auch die Innovationskraft unserer Stadt verdeutlicht. Auf dem Gelände von „Ebbtron“ gibt es Parkmöglichkeiten. Wir wissen jedoch, dass Ohligs für viele ohne Auto ein weiter Weg ist. Gerne vermitteln wir Fahrgemeinschaften. Bitte ruft uns hierzu unter (0212) 222 – 450 (bitte Namen, Anschrift und Rückrufnummer hinterlassen) an oder schreibt uns eine E-Mail unter UB.Solingen@nullspd.de.

Für die Anreise mit dem ÖPNV empfiehlt es sich, an der Bushaltestelle „Bogenstraße“ in Ohligs auszusteigen (Buslinie 691 von Solingen Hbf. in Richtung Lukas-Klinik oder Buslinie 791 von Solingen Hbf. in Richtung Mona Mare, Monheim) und von dort Richtung „Vogelpark“ zu laufen (ca. 5 Minuten Fußweg).

Wir freuen uns, Euch am 24.11. in Ohligs zu sehen!

Solidarische Grüße,

Manfred Ackermann

Co-Vorsitzender

Sabine Vischer-Kippenhahn,

Co-Vorsitzende

Antonio Scarpino

Unterbezirksgeschäftsführer

 

 

Die Geschäftsordnung vom 24.09.2023:

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Solingen SPD.
  2. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
  3. Die Redezeit in der Diskussion beträgt höchstens 5 Minuten. Rednerinnen oder Redner erhalten zur gleichen Sache nur zweimal das Wort.
  4. Initiativanträge bedürfen, sofern die Vollversammlung ihre Behandlung beschließt, der Unterstützung von mindestens 10 Delegierten aus zwei Ortsvereinen.
  5. Als Frist für die Einbringung von Initiativanträgen und Personalvorschlägen wird eine Stunde nach Beginn der Vollversammlung festgelegt.
  6. Diskussionsrednerinnen oder Diskussionsredner erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort. Ausgenommen hiervon sind Berichterstatterinnen oder Berichterstatter der Antragskommission.
  7. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragstellerinnen oder Antragssteller erhalten außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsrednerinnen oder Diskussionsredner das Wort. Die Redezeit beträgt 3 Minuten.
  8. Abstimmungen über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgen, nachdem je eine Rednerin oder ein Redner für und gegen einen Antrag gesprochen hat.
  9. Wahlen werden nach den Bestimmungen der Wahlordnung der SPD durchgeführt.
  10. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig.

 

 

Das Glossar:

 

Die Revisoren:

Die Revisoren prüfen die Kassengeschäfte und die Verwaltung des Vermögens auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf sachgerechte Verwendung der Mittel entsprechend dem Haushaltsplan. Die Prüfung erfolgt mindestens einmal im Jahr, spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung. Die Revisoren erstellen über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht. Der Vorstandsvorsitzende hat diesen Bericht zu prüfen und ihn abzuzeichnen. Auf Antrag der Revisoren entscheidet die Versammlung über die Entlastung des Vorstandes. Revisoren dürfen keine andere Funktion im Vorstand ausüben und nicht hauptamtlich für die SPD tätig sein.

 

Der Landesparteitag:

Der Landesparteitag der ist das höchste beschlussfassende Gremium der NRWSPD. Er besteht aus 450 von den 54 Unterbezirken und Kreisverbänden gewählten Delegierten sowie den Mitgliedern des Landesvorstandes. Er kommt im Regelfall einmal im Jahr zusammen – alle zwei Jahre wählt der Landesparteitag den Landesvorstand gewählt.

Auf den Unterbezirk Solingen entfallen drei Delegierte. Delegierte und Ersatzdelegierte werden, unter Berücksichtigung der Geschlechterquote, in einem Wahlgang gewählt.

 

Der Landesparteirat

Der Landesparteirat besteht aus 100 von den Unterbezirken und Kreisverbänden gewählten Delegierten bzw. Mitgliedern. Er tritt im Regelfall vierteljährlich zusammen und erfüllt die Rolle eines „Kleinen Landesparteitages“. Der Unterbezirk Solingen ist mit einer Person auf dem Landesparteirat vertreten.

 

Die Region Niederrhein

Unterhalb des Landesverbandes der NRWSPD gibt es vier Regionen. Der Unterbezirk Solingen gehört zur SPD-Region Niederrhein, die dem Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf entspricht. Auf dieser Ebene gibt es zwei Organe, zu der die Unterbezirke Delegierte wählen:

  • die Regionalkonferenz, welche aus 100 Delegierten besteht und die für die Dauer von zwei Jahren den Regionalvorstand wählt &
  • den Regionalausschuss, der im Vorfeld von öffentlichen Wahlen die Vorschlagslisten der SPD-Region Niederrhein beschließt.

 

Die Schiedskommission

  • Die Schiedskommission auf Unterbezirksebene besteht aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, zwei stv. Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern (Beisitzerinnen bzw. Beisitzern).
  • Die Schiedskommission bildet die parteiinterne Gerichtsbarkeit und entscheidet in Streitfällen über die Auslegung der Satzung, kann die Wiederholung von Wahlen auch nachgeordneter Gliederungen anordnen, wenn es zu Fehlern gekommen ist.
  • Die Schiedskommissionen des Unterbezirks entscheiden als Eingangsinstanz in Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder ihres örtlichen Zuständigkeitsbereichs, die nicht durch einen Sofortmaßnahmenbeschluss eingeleitet wurden (§1 Abs. 2 der Schiedsordnung des Parteivorstandes).

 

Ohne Regeln geht es nicht: Organisationsstatut & Satzung